Lizenzierung
Wer eine Lizenz des DRIV möchte, muss Mitglied in einem Verein sein, der einem Landesrollsportverband angeschlossen ist.
| 1. Verein ist oder wird Mitglied in einem Landesrollsportverband (LRV) | Anfragen/Kontakt zu WRIV |
| 2. Sportler ist Mitglied im Verein | Liste der Vereine im WRIV |
Grunddatenerhebung:
Verein
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Verein liefert per Datei die Vereinsgrunddaten an den Landesverband zur Prüfung und Weiterleitung an die Zentrale Datenbank des DRIV. Der Verein bekommt ein Zugriffsrecht (Leserecht für seinen Verein) auf die Datenbank. |
Tabelle Erfassung neuer Vereine (gelbe Felder müssen ausgefüllt werden) |
Sportler
| Verein stellt den Antrag auf Sportpasserstellung bei der Passstelle des DRIV. Hierfür wird zusätzlich benötigt: |
Antrag auf Sportpass beim WRIV Passantrag mit einer Kopie der Sportuntersuchung an folgende Adresse schicken: oder per Email (als Scann oder Bilddatei) Bei Emailversand unbedingt eine Empfangbestätigung anfordern |
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Bei mehreren Anträgen kann hilfsweise auch folgende Tabele verwendet werden. |
Erfassung Sportler |
Ablauf der Sportlerlizenzierung
Maßgeblich für die Lizenzierung ist die Erfassung der Sportlerdaten in der zentralen Datenbank.
Die Sportler bekommen eine Lizenznummer mit der sie sich bei den Wettkämpfen anmelden können.
Die Vereine haben einen Lesezugriff auf die Daten, und können den aktuellen Stand jederzeit prüfen.
Das Passkärtchen wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Sportler zugeschickt.
Bitte beachten:
Es wird nur die Nummer (ohne das "WRIV" davor) eingegeben.
Lizenzverlängerung/Gültigkeit
Die Lizenz wird automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Verein keine "Löschung" beantragt.
Bei Sportlern unter 18 Jahren, muß die ärzliche Sportuntersuchung jährlich erfolgen.
Die Bestätigung der Sportuntersuchung können Sie einscannen und per Email oder als Kopie auf dem Postweg an den LV (WRIV G. Bojkic, Schwaikheimer Str. 15, 71336 Waiblingen) schicken.
Lizenzkosten:
| Sportpass Neuausstellung = 4,00 Euro | Sportpass Verlängerung = 3,00 Euro |
Vereinswechsel / Lizenzübertragung
Ein Vereinswechsel erfolgt in der Regel immer zum Jahreswechsel.
Hierzu verschickt der Verband eine Tabelle in welche Veränderungen (Vereinswechsel oder Löschung) eingetragen werden können.
Bei einem Vereinswechsel wird lediglich die Vereinszugehörigkeit geändert, die Lizenznummer bleibt immer gleich.
Ein vorzeitger Vereinswechsel ist in Ausnahmefällen möglich, wenn begründete Dringlichkeit vorliegt (z.B. Wohnortwechsel).
Hierzu wird vom Ursprungsverein eine schriftliche Freigabe benötigt.
Der Antrag auf einen Vereinswechsel erfolgt formlos durch ein Schreiben oder Email an den LRV.
Rennlizenzierung
Wer sein Rennen vom nationalen Verband (DRIV) lizenzieren lassen möchte, sollte folgendes beachten:
- nur lizenzierte Rennen gehen in die Rangliste des DRIV ein
- Lizenzierung ist nur auf Antrag möglich
- Die Anträge müssen bereits vor der Saison beim LRV gestellt werden
- Der LRV prüft die Anträge und leitet diese an den DRIV weiter
- Über die Anträge entscheidet die SK Speedskating
- Den notwendigen Antrag können Sie hier runterladen
Voraussetzung für eine Lizenzierung:
- Einhaltung der Wettkampfordnung des DRIV (Download 1. WKO Basis 2. WKO Strasse )
- Um selbige durchzusetzen werden Schiedsrichter sowie ein Rennleiter benötigt
(Liste der lizenzierten Schiedsrichter aus Württemberg).
- Anforderung an die Strecke, Startaufstellung, örtliche und infrastruktuelle Gegebenheiten müssen erfüllt werden.
Kosten Rennlizenzierung
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Kosten für Lizenzierung zusätzliche Kostenübernahme für: |
Wertungsrennen CLASS=C 50,00 Euro zusätzliche Kostenübernahme für: |
